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aktuelle Informationen

Einträge: 171Seite 9/35

Bürgerentlastungsgesetz: Mehr Netto für mittlere Einkommen

(24.06.2009 - 15:36) Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte am 19. 6. 2009 das Bürgerentlastungsgesetz. Es sieht u. a. vor, dass Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang steuerlich absetzbar sind.

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Kurzarbeiter sollten Steuerrücklagen bilden

(24.06.2009 - 12:48) Wir haben Kenntnis, dass auch in den uns angeschlossenen Handwerksbetrieben das Instrument der Kurzarbeit zur Sicherung der Handwerksbetriebe genutzt wird. Uns erreichen jetzt Informationen über die steuerliche Behandlung des Kurzarbeiterentgelts für die in Ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, die wir Ihnen als Unternehmer nicht vorenthalten möchten. mehr

Ist-Versteuerung für mittelständisches Handwerk

(12.06.2009 - 09:48) Mit der Einführung einer einheitlichen Ist-Versteuerungsgrenze, § 20 UStG, durch die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden kleine und mittlere Handwerksbetriebe noch in diesem Jahr gezielt entlastet und in ihrer Liquidität gestärkt. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen ab sofort die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben.
Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Unternehmungen

(10.06.2009 - 11:20) Die NBank fördert die Übernahme von Auszubildenden aus solchen Betrieben, die in die Insolvenz gefallen sind. Die NBank informiert in diesen Tagen darüber, dass bezüglich der Förderung ergänzende Voraussetzungen zu beachten sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der Ausbildungsbeginn in einem neuen Betrieb nicht vor der Förderzusage liegt. Daraus ergibt sich nachteilig zu Lasten des Auszubildenden, dass sich die Ausbildung zeitlich nach hinten verlängern kann. mehr

Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen

(20.05.2009 - 10:14) Bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverhältnissen dürfen keine Veränderungen an den Inhalten des Arbeitsverhältnisses vorgenommen werden!

Aus aktuellem Anlass weisen wir an dieser Stelle nochmals darauf hin, das befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich schriftlich vor Aufnahme der Beschäftigung abgeschlossen werden müssen. Im Falle einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses muss die Verlängerung noch während der ersten (oder zweiten) Befristung schriftlich vereinbart werden. mehr

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