(13.01.2010 - 10:35) TV-Spot setzt das Handwerk in Szene!
Ab Januar 2010 positioniert sich das Handwerk mit einer aufwändigen bundesweiten Imagekampagne neu.
Die letzten Vorbereitungen laufen, denn am 14. Januar 2010 startet die Kampagne mit zeitgleichen Pressekonferenzen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und allen Handwerkskammern in Deutschland. Am 16. Januar wird erstmals ein TV-Spot der Imagekampagne zu Beginn des Abendprogramms auf allen privaten Fernsehsendern zu sehen sein. Danach werden alle Handwerksbetriebe ein Starterpaket mit Material zur Imagekampagne erhalten. Im Internet, auf Plakaten, in Tageszeitungen und einem Kino- und Fernsehspot sollen die Vielfalt und Bedeutung handwerklicher Berufe dargestellt werden.

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2010
(04.01.2010 - 19:44) Ab 1. Januar 2010 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB unverändert bei 0,12 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % ***;
nach BGB § 288 Abs.2 ** 8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***

(22.12.2009 - 12:06) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade hat am Mittwoch, 16. Dezember 2009, die Einführung des "Sonderbeitrags Gewerbeförderung", die zu einer Steigerung der Pflichtbeiträge um 30 % führt, beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Nach der Abstimmung übergab Kreishandwerksmeister Bernd Wehr-Paulus die fast 300 Protestschreiben der selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker aus den Kreisen Goslar, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.
Zu dem Sonderbeitrag werden alle Selbständigen verpflichtet, für deren Beruf es eine Ausbildungsordnung gibt. Wie viele Betriebe von dem Beitrag betroffen sind sowie Antworten zu Detailfragen der Kreishandwerkerschaft zu der Abrechnung des Sonderbeitrages hat die Handwerkskammer bis heute nicht beantwortet. Eine gute Nachricht für die Baubetriebe im Altbezirk Braunschweig: Diese müssen die Umlage -im Gegensatz zu den Baubetrieben im Bezirk Lüneburg - Stade - nicht bezahlen.
Die aus der Beitragserhöhung erwarteten 2.200.000,00 EUR sollen die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge mit 21,8 % der Lehrgangsgebühr als Gutschrift subventionieren. Durch die gerade erfolgte Neufestsetzung der Gebührensätze für die überbetrieblichen Lehrgänge wird es trotz des Sonderbeitrages für die Unternehmungen im Bezirk Lüneburg - Stade bei 104 von insgesamt 116 Lehrgängen teurer.
Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung ist wie der reguläre Beitrag zur Handwerkskammer ein Pflichtbeitrag, der von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben zu zahlen ist. Gegen Beitragsbescheide steht den Pflichtmitgliedern der Klagweg offen.
Handwerk in Süd-Ost Niedersachsen sagt Nein zum Sonderbeitrag Gewerbeförderung
(15.12.2009 - 16:24) Am 12. November 2009 hat die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade mehrheitlich die Harmonisierung der bislang unterschiedlichen Kammerbeiträge beschlossen. Bereits dieser Beschluss bedeutet für eine Vielzahl von Handwerksbetrieben eine höhere Beitragslast. Nach dem Willen des Kammervorstandes soll in einer Sondersitzung am morgigen 16. Dezember 2009 in öffentlicher Sitzung im Großen Saal der Handwerkskammer, Burgplatz 2+2a in Braunschweig darüber hinaus ein zusätzlicher Sonderbeitrag in Höhe von 30 % auf den neuen Kammerbeitrag verabschiedet werden. Mit diesem Sonderbeitrag sollen - so die offizielle Lesart - die Lehrgangsgebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / technologische Lehrlingsqualifizierung verringert und hierdurch Kosten für ausbildende Betriebe gesenkt werden.
Die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen wendet sich grundsätzlich gegen steigende Beitragslasten für das selbständige Handwerk. Sie erinnert daran, dass vor der Fusion das handwerkspolitische Versprechen erteilt worden ist, es werde für keinen Betrieb teurer.
Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung, der eine zusätzliche Beitragslast für mehr als 20.000 Betriebe des Kammerbezirks bedeutet, widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien und führt in keiner Weise zu einem "Mehr" an Lehrstellen. Er bedeutet vielmehr ein "Mehr" an Bürokratie und entlastet noch nicht einmal - wie Modellrechnungen ergeben haben - alle Ausbildungsbetriebe durchgängig. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der Kammervorstand zuvor die Gebühren für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung / technologische Lehrlingsqualifizierung teilweise drastisch erhöht hat.
Rahmenvertrag Shell und Esso Flottentankkarten
(14.12.2009 - 10:21) Den Mitgliedsbetrieben in den der Kreishandwerkerschaft angeschlossenen Innungen steht ab sofort der Rahmenvertrag für Flotten-Tankkarten zur Verfügung. Bei den Shell-Tank-stellen besteht Anspruch auf einen Diesel-Nachlass in Höhe von 2,50 Cent je Liter inklusive Mehrwertsteuer. Für Lkw-Betankungen wird ein Sondernachlass in Höhe von 0,25 Cent / Liter inklusive Mehrwertsteuer gegeben, für Schmierstoffe bei Shell und DEA ein Nachlass von 27 % und bei Esso ein Dieselnachlass in Höhe von 1,60 Cent pro Liter inklusive Mehrwertsteuer.
