(25.02.2010 - 13:41) Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, so hat der Arbeitnehmer den privaten Nutzungsvorteil zu versteuern, entweder nach der 1 %-Methode oder auf Grund der Aufzeichnungen im Fahrtenbuch. Die Nutzungswertbesteuerung kommt aber nicht in Betracht, wenn das überlassene Fahrzeug typischerweise nicht zum privaten Gebrauch geeignet ist.

(11.02.2010 - 08:30) Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Arbeitnehmer – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen (Entfernungspauschale). Wird der Arbeitnehmer dagegen außerhalb seiner regelmäßige Arbeitsstätte tätig (Auswärtstätigkeit), kann er die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten berücksichtigen. Bei Benutzung eines PKW ist statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer möglich, und zwar für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg).

(25.01.2010 - 13:24) Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht, die in vielen unserer handwerklichen Tarifverträge (so im Bau-, Elektro-, Maler-, Metall-, Sanitär-, Tischler- sowie im Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk) Eingang gefunden hat oder durch direkte Verweise übernommen worden ist, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies entschied der Europäische Gerichtshof(EuGH) am 19.01.2010 in Luxemburg. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters.

(13.01.2010 - 10:35) TV-Spot setzt das Handwerk in Szene!
Ab Januar 2010 positioniert sich das Handwerk mit einer aufwändigen bundesweiten Imagekampagne neu.
Die letzten Vorbereitungen laufen, denn am 14. Januar 2010 startet die Kampagne mit zeitgleichen Pressekonferenzen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und allen Handwerkskammern in Deutschland. Am 16. Januar wird erstmals ein TV-Spot der Imagekampagne zu Beginn des Abendprogramms auf allen privaten Fernsehsendern zu sehen sein. Danach werden alle Handwerksbetriebe ein Starterpaket mit Material zur Imagekampagne erhalten. Im Internet, auf Plakaten, in Tageszeitungen und einem Kino- und Fernsehspot sollen die Vielfalt und Bedeutung handwerklicher Berufe dargestellt werden.

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2010
(04.01.2010 - 19:44) Ab 1. Januar 2010 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB unverändert bei 0,12 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % ***;
nach BGB § 288 Abs.2 ** 8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***
