(28.01.2010 - 09:36) Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen hat in ihrer letzten Sitzung die Veräußerung des oben genannten Objektes beschlossen. Das Haus liegt in Goslar in bevorzugter Wohn- und Geschäftslage am Steinberg. In dem Haus betreiben wir gegenwärtig die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft sowie der Bürogemeinschaft der Innungen.
Mit dem Verkauf ist ein Maklerbüro beauftragt; die Mitgliedsbetriebe der uns angeschlossenen Innungen haben die Option, das Objekt courtagefrei zu erwerben. Bei Interesse übersenden wir Ihnen gerne das Exposé. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Berit Fricke-Willmes, Telefon 05321/ 35 10 22.
Vorsicht bei der Berechnung der Kündigungsfrist
(25.01.2010 - 13:24) Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht, die in vielen unserer handwerklichen Tarifverträge (so im Bau-, Elektro-, Maler-, Metall-, Sanitär-, Tischler- sowie im Dachdecker- und Gebäudereiniger-Handwerk) Eingang gefunden hat oder durch direkte Verweise übernommen worden ist, verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des EU-Rechts. Dies entschied der Europäische Gerichtshof(EuGH) am 19.01.2010 in Luxemburg. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters.

Imagekampagne des deutschen Handwerks startet!
(13.01.2010 - 10:35) TV-Spot setzt das Handwerk in Szene!
Ab Januar 2010 positioniert sich das Handwerk mit einer aufwändigen bundesweiten Imagekampagne neu.
Die letzten Vorbereitungen laufen, denn am 14. Januar 2010 startet die Kampagne mit zeitgleichen Pressekonferenzen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und allen Handwerkskammern in Deutschland. Am 16. Januar wird erstmals ein TV-Spot der Imagekampagne zu Beginn des Abendprogramms auf allen privaten Fernsehsendern zu sehen sein. Danach werden alle Handwerksbetriebe ein Starterpaket mit Material zur Imagekampagne erhalten. Im Internet, auf Plakaten, in Tageszeitungen und einem Kino- und Fernsehspot sollen die Vielfalt und Bedeutung handwerklicher Berufe dargestellt werden.

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1. Januar 2010
(04.01.2010 - 19:44) Ab 1. Januar 2010 liegt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB unverändert bei 0,12 % .
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 5,12 % ***;
nach BGB § 288 Abs.2 ** 8,12 % ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 5,12 % ***
bei gewerblichen Kunden: 8,12 % ***

Sonderbeitrag der Handwerkskammer kommt
(22.12.2009 - 12:06) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade hat am Mittwoch, 16. Dezember 2009, die Einführung des "Sonderbeitrags Gewerbeförderung", die zu einer Steigerung der Pflichtbeiträge um 30 % führt, beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Nach der Abstimmung übergab Kreishandwerksmeister Bernd Wehr-Paulus die fast 300 Protestschreiben der selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker aus den Kreisen Goslar, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.
Zu dem Sonderbeitrag werden alle Selbständigen verpflichtet, für deren Beruf es eine Ausbildungsordnung gibt. Wie viele Betriebe von dem Beitrag betroffen sind sowie Antworten zu Detailfragen der Kreishandwerkerschaft zu der Abrechnung des Sonderbeitrages hat die Handwerkskammer bis heute nicht beantwortet. Eine gute Nachricht für die Baubetriebe im Altbezirk Braunschweig: Diese müssen die Umlage -im Gegensatz zu den Baubetrieben im Bezirk Lüneburg - Stade - nicht bezahlen.
Die aus der Beitragserhöhung erwarteten 2.200.000,00 EUR sollen die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge mit 21,8 % der Lehrgangsgebühr als Gutschrift subventionieren. Durch die gerade erfolgte Neufestsetzung der Gebührensätze für die überbetrieblichen Lehrgänge wird es trotz des Sonderbeitrages für die Unternehmungen im Bezirk Lüneburg - Stade bei 104 von insgesamt 116 Lehrgängen teurer.
Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung ist wie der reguläre Beitrag zur Handwerkskammer ein Pflichtbeitrag, der von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben zu zahlen ist. Gegen Beitragsbescheide steht den Pflichtmitgliedern der Klagweg offen.