18. – 19.09.2010
(09.08.2010 - 11:27) Die von den Finanzämtern erteilten Freistellungsbescheinigungen bei der Bauabzugssteuer sind für viele Mitgliedsbetriebe mit einer Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2010 ausgestellt worden. Daraus folgt, dass zum 1. Januar 2011 eine neue Freistellungsbescheinigung beantragt werden muss.
Wegen der bei der erstmaligen Ausstellung der Freistellungsbescheinigungen aufgetretenen Zeitverzögerungen empfehlen wir eine zeitnahe Überprüfung der Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung und die rechtzeitige Beantragung von Folgebescheinigungen. Die Folgebescheinigungen können bereits sechs Monate vor Ablauf der Freistellung beantragt werden. Es empfiehlt sich, die Geltungsdauer zu überprüfen und ggf. den Vorgang in die Wiedervorlage zu nehmen.
Obermeister Gerhard Kunze gewinnt mit Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter Medien-Award des Deutschen Kfz-Gewerbes
(30.06.2010 - 09:32) Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hat seinen diesjährigen Medienpreis, den Blauen Kalligraphen, an Obermeister Gerhard Kunze, dem Pressesprecher der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter, übergeben. Im Rahmen der Bundestagung des Verbandes wurde der Blaue Kalligraph in Gold für die Aktivitäten der Kraftfahrzeug-Innung Salzgitter bei der bundesweiten Kampagne "Ja zum Grünen Pfeil" in Salzgitter verliehen. Für Obermeister Gerhard Kunze gab es zudem als persönliches Geschenk eine Eintrittskarte zum 24-Stunden-Rennen 2011 auf dem Nürburgring.
